top of page

Das Schneckenhaus Kleve ist ein Zusammenschluss von zwei Tagesmüttern, die Sara Kauws & Kristin Gehler GbR. Wir sind eine private Einrichtung, unterliegen aber der Zulassung und Kontrolle des örtlichen Trägers der Jugendhilfe. Alle Betreuungspersonen verfügen über eine aktuelle Pflegeerlaubnis, die alle fünf Jahre erneuert werden muss. Sie beinhaltet die Zulassung der Räumlichkeiten, polizeiliches Führungszeugnis, regelmäßige „Erste Hilfe am Kind“- Kurse, Gesundheitszeugnis.

Die Richtlinien zur Kindertagespflege können Sie hier entnehmen.

Gemeinsam können wir für unsere Großtagespflege bis zu 9 Betreuungsverträge schließen, wobei jedes Kind einer festen Tagesmutter zugeordnet ist und auch von Dieser vornehmlich betreut wird. Nach der Eingewöhnungsphase ist es jedoch üblich, dass jedes Kind einen engen Bezug zu allen Betreuungspersonen aufbaut. Alle Kinder werden in den gemeinschaftlichen Räumen zusammen betreut.

Inklusive Großtagespflege Schneckenhaus Kleve

Rahmenbedingungen

Wir sind eine inklusive Tagespflegeeinrichtung. Kinder mit Behinderung, von Behinderung bedrohte oder Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, belegen bei uns jeweils zwei Betreuungsplätze. In der Gruppe werden maximal zwei inklusive Kinder gleichzeitig betreut. Im Dezember 2015 haben wir die Zusatzqualifikation  „Inklusion in der Kindertagespflege“ erfolgreich absolviert.

 

Das Schneckenhaus betreut Kinder ab mindestens 25 Wochenstunden. Die genauen Betreuungszeiten können, nach Absprache mit uns, flexibel innerhalb der Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden. 

Wir haben 20 Tage im Jahr geschlossen. In der Regel sind das drei Wochen in den Sommerferien (NRW) und eine Woche über Weihnachten und Silvester. Eine genaue Urlaubsplanung geben wir rechtzeitig im Herbst, für das kommende Jahr heraus. Im Krankheitsfall, werden wir durch unsere dritte Kraft vertreten. Unsere Vertretungskraft ist qualifizierte Tagesmutter und unterstützt unser Team auch unter der Woche für einige Stunden.

Unsere Öffnungszeiten sind montags bis freitags, in der Zeit von 7.30 bis 16.30 Uhr.

Finanzen und Beiträge

 

Die Betreuung in der Kindertagespflege wird vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gefördert. Förderungsfähig sind berufstätige Familien, arbeitssuchende oder sich in Ausbildung befindende Eltern. In besonderen Fällen kann Tagespflege auch als Leistung zur Erziehungshilfe gestattet werden. Derzeit bewilligt die Stadt Kleve eine Förderung ab dem ersten Lebensjahr. Der Kreis Kleve fördert auch Kinder unter einem Jahr.

Bei einer öffentlichen Förderung der Tagespflege zahlen Sie als Eltern einen monatlichen Pauschalbetrag an das örtliche Jugendamt. Die Beiträge sind gestaffelt und ergeben sich aus der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Anzahl der benötigten Betreuungsstunden. Eine Beitragsübersicht und nähere Informationen finden sie hier.

Sie müssen beim Jugendamt des Wohnortes einen schriftlichen Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege stellen. Die Bewilligung des Betreuungsumfangs ist abhängig von der, in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbarten Wochenarbeitsstunden. In der Regel werden hierzu noch jeweils eine halbe Stunde Fahrtzeit je Strecke genehmigt. 

Wir als Tagesmütter erhalten vom Jugendamt eine Vergütung bzw. „laufende Geldleistung“ in Höhe von 5€ je Stunde, die sich gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII aus folgenden Komponenten zusammen setzt:

  • Die Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand der Tagespflegeperson und

  • der Anerkennungsbetrag für Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.

 

Für die täglichen Mahlzeiten im Schneckenhaus beteiligen sich die Eltern mit einem Beitrag zur Gemeineinschaftskasse, in Höhe von derzeit 60€ monatlich. Im Rahmen des "Bildung und Teilhabe" Pakets der Stadt Kleve, können Anspruchsberechtigte einen Zuschlag für die Gemeinschaftsverpflegung beantragen. Wir beraten Sie gerne.

 

Die genaue Ausgestaltung und den Rahmen der Betreuung Ihres Kindes, wird in einem Betreuungsvertrag festgehalten.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Betreuung Ihres Kindes im Schneckenhaus privat zu finanzieren. 

Eltern können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Und zwar bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Erwerbstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können diese steuerlichen Vorteile wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben ausschöpfen.

Anmeldung und Platzvergabe

 

In der Regel vereinbaren wir mit interessierten Eltern einen Kennlerntermin in unserer Einrichtung. Bei dieser Gelegenheit zeigen wir Ihnen die Räumlichkeiten und tauschen uns über Ihre Bedürfnisse, Erwartungen und unsere Leistungen aus. Sie haben die Möglichkeit eine Voranmeldung auszufüllen. Mit Beginn eines neuen Kindergartenjahrs wechseln bei uns die dreijährigen Kinder in den Kindergarten. Das ist der Zeitpunkt wo am ehesten Betreuungsplätze frei werden. Manchmal kommt es aber auch vor, dass unter dem Jahr ein Platz neu belegt wird. Die Platzvergabe richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Alter des Kindes, benötigter Betreuungsumfang, Anmeldezeitpunkt. Bei der Zusammenstellung der Gruppe versuchen wir auf eine gute Geschlechter- und Altersmischung zu achten. Es ist uns wichtig, das jedes Kind einen potentiellen Spielpartner für sich finden und die Gruppe ein harmonisches Miteinander entwickeln kann. Es empfiehlt sich frühzeitig einen guten Betreuungsplatz für ihr Kind zu suchen. Kurzfristige Anfragen sind nur selten ohne Wartezeit zu erfüllen.

bottom of page